Erziehungsvertrag

Schulordnung
 
Gemeinsamer Erziehungsauftrag von Erziehungsberechtigten und Schule

Aufgaben und Pflichten der Erziehungsberechtigten

1.Ich arbeite mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen.

2.Damit eine Zusammenarbeit möglich ist, schicke ich mein Kind regelmäßig und pünktlich zur Schule. Fehlzeiten entschuldige ich umgehend.

3.Ich sorge dafür, dass mein Kind die notwendigen Arbeitsmaterialien zum mitgeteilten Zeitpunkt mit zur Schule bekommt (Hefte, Schreibmaterialien und so weiter).

4.Ich werde zu den Elternsprechtagen und zu den Klassenpflegschaftssitzungen erscheinen, damit eine gegenseitige Beratung zum Wohle meines Kindes möglich wird.

5.Ich halte mein Kind dazu an, in der Schule nicht zu rauchen, andere Kinder nicht zu beschimpfen, nicht zu schlagen und die Sachen anderer nicht zu beschädigen.

6.Außerdem werde ich auf mein Kind einwirken, dass es sich den Lehrern und Mit­arbeitern der Schule gegenüber respektvoll verhält.

7.Bei eventuell anstehenden Klassenfahrten bemühe ich mich darum, dass mein Kind daran teilnimmt, weil ich weiss, dass eine Klassenfahrt für die Erziehungs­arbeit der Schule wichtig ist.

Aufgaben und Pflichten der Schule

1.Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule fördern Ihr Kind gemäß seinen individuellen Fähigkeiten.

2.Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Eltern regelmäßig über den Leistungsfortschritt und das Verhalten der Kinder in der Schule und stehen den Eltern zu vereinbarten Terminen zur Beratung zur Verfügung.

3.Die Lehrerinnen und Lehrer geben den Eltern die Möglichkeit, nach vorheriger An­meldung sich den Unterricht anzusehen.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer führen während des Unterrichts und in den Pausen
verantwortungsvoll Aufsicht, damit es Ihrem Kind in der Schule gut geht.



Ich werden diesen Vertrag einhalten.


Für die Schule: Dr. Fernkorn, Schulleiterin der Tersteegen-Schule


Für die Erziehungsberechtigten:



Name: Unterschrift:
Mülheim an der Ruhr, im November 2005



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Unsere Schulordnung

In unserer Schulgemeinschaft ist jeder ein wichtiger Mensch

Jeder hat das Recht auf respektvolle Behandlung.

Wir gehen zu jeder Zeit höflich und friedlich miteinander um, damit alle gerne und ohne Angst zur Schule gehen können.

Nicht immer ist man einer Meinung, aber alles lässt sich in Ruhe und mit Worten klären. Beleidigungen, Beschimpfungen und Schläge dulden wir nicht. Wenn doch ein Streit entsteht, kann man
Weggehen oder Weghören
Hilfe holen (Mitschüler, Streitschlichter, Erwachsener)



Die Schule gehört uns allen.

Deshalb gehen wir mit fremdem Eigentum sorgsam um.
Dazu gehören u.a.:
private Sachen der Mitschüler und Lehrer
von der Schule ausgeliehene Lernmaterialien (Bücher, Arbeitsmappen, Arbeitsblätter)
- Schulmöbel
- Wände
- Türen
- Toiletten
- Pausenspielzeug.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Deshalb ist jeder pünktlich im Unterricht:
- zum Schulanfang
- nach jeder Pause

Deshalb muss es in der Klasse ruhig sein:
- wir hören zu
- wir lassen andere ausreden

In unserer Schulgemeinschaft hat jeder Pflichten

Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht am Unterricht und allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.

Alle Eltern haben die Pflicht für regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen.


Zum Unterricht zählt:
- Klassenunterricht,
- Fachunterricht
- Sportunterricht
- Betriebspraktika
- Ausflüge, Klassenfahrten
- weitere schulische Veranstaltungen (OGS, FÜB)

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Jede Schülerin und jeder Schüler bringt die Arbeitsmaterialien entsprechend dem Stundenplan mit.

Alle Eltern haben die Pflicht für ausreichende Arbeitsmaterialien der Kinder zu sorgen.

Dazu gehören:
- Bücher und Hefte
- Schreibzeug
- Sport- und Schwimmzeug
- Materialien für den Fachunterricht (Kunst, usw)
- alles was in besonderen Fällen vom Lehrer angefordert wird

Diese Regeln helfen das Miteinander in der Schule zu gestalten.
Wer sie missachtet, muss mit Maßnahmen rechnen.



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